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Welche Untersuchungen sind vor der Operation erforderlich?

Zu unterscheiden sind Befunde,

1) die der Chirurg für die genaue Diagnose und das Operationsverfahren der Schilddrüsenerkrankung benötigt, von jenen,

2) die für den Narkosearzt für eine sichere Narkoseführung wichtig sind.

 

Ad 1) Befunde für den Operateur

Download Formular Chirurgische Befunde: Präop.Befunderhebung Struma Rudolfstiftung, Präop.Befunderhebung Struma Herz Jesu KH

Folgende Befunde sind verpflichtend (nicht älter als 3 Monate):

Blutwerte:   fT4, fT4, TSH
    Thyreoglobulin, Calcitonin (nüchtern - nicht älter als 2 Jahre)
    Kalzium, Parathormon, 25-OH-Vitamin D3 Spiegel,
    HIV, Hepatitis Serologie
Ultraschall:   Ultraschall der Schilddrüse
    Ultraschall der Halslymphknoten
Nuklear:   Szintigraphie (maximal 3 Jahre alt)
HNO:   Stimmband-Befund

 

 

 

 

 

 

Blutgerinnungsverändernde Medikamente müssen eine Woche vor dem Aufnahmetermin nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt abgesetzt oder durch Heparin ersetzt werden

Folgende Befunde sind optional je nach Art der Erkrankung und Größe der Struma (werden vom Operateur anhand der individuellen Schilddrüsenerkrankung bestimmt)

Antikörper: aTPO, TG-AK, TRAK (bei Verdacht auf Autoimmunerkrankung - Hashimoto oder Basedow)             

Feinnadelpunktion (bei unklaren Knoten oder Lymphknotenbefunden)

Halsröntgen ap und seitl mit Kontrastmittel-Schluck (bei retrotrachealem Strumawachstum)

Lungenröntgen ap und seitl mit Kontrastmittel-Schluck (bei intrathorakaler Struma etc.)

Computertomographie ohne Kontrastmittel (bei intrathorakaler Struma, mediastinalen Lymphknoten etc.)

Magnetresonanztomographie (bei ausgewählten Fragestellungen)

Spect-CT

Pet-CT

Ad 2) Befunde für den Narkosearzt:

Download Formular allgemeine Befunde

Eine Stellungnahme vom betreuenden Arzt über den Gesundheitszustand des Patienten ist als Basisinformation für den Anästhesiearzt immer hilfreich.

Welche narkoserelevanten Befunde erforderlich sind, wird vom Anästhesisten nach ausführlichem Patientengespräch vorgegeben und ist individuell abhängig vom Gesundheitszustand des Patienten. Bei schwerwiegenden Vorerkrankungen sollte aber eine fachspezifische Stellungnahme des behandelnden Arztes oder der Klinik eingeholt werden.